Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Gültigkeit

Sämtliche durch uns erbrachten Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jegliche Abweichung bedarf unseres schriftlich erklärten Einverständnisses. Abweichende Regelungen sind für uns auch dann nicht bindend, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Sollte eine der hier aufgeführten Regelungen unwirksam sein, so wird sie durch diejenige gesetzliche  Bestimmung ersetzt, welche in ihrer wirtschaftlichen Konsequenz unserer Regelung am nächsten kommt.
Der Käufer erkennt unsere Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung als verbindlich an.

2.) Angebot

Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Handel, Gewerbe, Industrie, Behörden und vergleichbare Institutionen. Sie sind grundsätzlich freibleibend bis zur Bestätigung des Auftrages durch uns.

3.) Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers ab Jüchen. Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Fristüberschreitung, auch bei FIX- Aufträgen, oder anderweitig eintretender Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
Mehr - oder Minderlieferungen sind im für die jeweilige Ware üblichen Umfang zulässig und werden bei der Abrechnung berücksichtigt.

4.) Preise

Unsere Preisangaben lauten in EURO zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 %).

5.) Zahlung

Rechnungen, die Kosten für Zeichnungen, Werkzeuge, Prototypen oder Lohnarbeiten zum Gegenstand haben, sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Für Warenlieferungen gelten die in unserem der Beauftragung zugrundeliegenden Angebot bzw. die in unserer Auftragsbestätigung genannten Zahlungskonditionen. Bei Auslandskunden, Erstgeschäften sowie Käufern, von denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keine oder nachteilige Informationen vorliegen, behalten wir uns vor, teilweise oder gänzliche Vorkasse zu verlangen.
Die Zahlung gilt als bewirkt, wenn der fällige Betrag vollständig unserem Konto gutgeschrieben ist. Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Käufers, Schecks werden nur zahlungshalber angenommen.
Wir sind berechtigt, Forderungen aus unseren Lieferungen und Leistungen nach unserer Wahl an unsere Factoring-Bank zu verkaufen.

6.) Haftung

Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie uns innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Für die Kompensation von Mängeln an unserer Lieferung ist uns eine angemessene Frist einzuräumen, wobei es uns überlassen ist, Minderung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu gewähren bzw. zu leisten. Für Folgeschäden aus Mängeln, die wir zu vertreten haben, übernehmen wir keine Haftung.

7.) Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung herrührender Ansprüche vor. Forderungen aus dem Verkauf derselben tritt der Käufer sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Sofern von uns gelieferte Waren weiterverarbeitet werden, erwerben wir an der neuen Sache Eigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zu der von uns gelieferten Ware.

8.) Urheberschutz

a) Der Auftraggeber erklärt, dass sämtliche uns zur Auftragsausführung zur Verfügung gestellten Vorlagen sowie auch die bestellte Sache selbst frei von Rechten Dritter sind oder ihm das Einverständnis des Rechteinhabers zur Produktion der bestellten Sache vorliegt. Für die Verletzung fremder Schutzrechte und daraus resultierende Regressforderungen und Kosten haftet der Auftraggeber.
b) Von uns erarbeitete Gestaltungsvorschläge, Zeichnungen und Prototypen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, insbesondere nicht Mitbewerbern zum Zwecke der Reproduktion bzw. Auftragsausführung. Dies gilt für ausnahmslos alle Produktionsvorlagen, an denen wir schöpferischen Anteil haben, sei es in Form von Papier, Dateien, Werkzeugen oder Urmodellen. Bei Zuwiderhandlung steht uns eine Entschädigung in Höhe des entgangenen Gewinns zu.
c) Wir sind berechtigt, von uns produzierte oder gelieferte Artikel und Gestaltungen zum Zwecke der eigenen Verkaufsförderung z.B. im Rahmen unserer Internet-Präsenz, unserer Verkaufsunterlagen und in unserem Showroom zu präsentieren.

9.) Erfüllungsort und Gerichtsstand

ist für beide Seiten 41363 Jüchen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Jüchen im März 2013
Klatschfaecher

 

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